01Dez
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Egal ob Steinschlag, Riss oder etwaige Beschädigungen: Verglasungschäden sind meist in Ihrer Kaskoversicherung abgedeckt. Wir prüfen zunächst den Schaden und werden anschließend schauen, ob eine Reparatur möglich ist. Entscheidend ist hier die Art der Scheibe, die Schadensgröße und die Position des Schadens. Dies spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Sollte dies nicht möglich sein, tauschen wir selbstverständlich auch die komplette Scheibe für Sie aus. Mit uns haben Sie immer den Durchblick.